Endbenutzer-Lizenzvertrag
"EULA".
Das mit dieser Lizenz verbundene Softwareprodukt ist Eigentum des

(BHS Schwenke) und wird durch das Urheberrecht und andere internationale Verträge
über geistiges Eigentum geschützt. Indem Sie das Softwareprodukt installieren,
kopieren oder anderweitig benutzen, erklären Sie, durch die Bestimmungen dieses
EULAs gebunden zu sein. Sie sind nicht berechtigt, die Software oder Teile
davon in irgendeiner Weise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu
disassemblieren, die Software in irgendeiner Weise weiterzuentwickeln oder
Unterlizenzen zu vergeben.
Lizenzeinräumung Testversion
Die Testversion darf ohne zeitliche Einschränkung getestet, jedoch nicht für
kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Die mit der Testversion ausgegebenen
Kreuzworträtsel enthalten entsprechende Hinweise bzw. sind unvollständig. Sie
sind berechtigt, die Software mit den damit verbundenen Dateien an Dritte
weiterzugeben, solange Sie exakte Kopien ohne Veränderung (Weglassen oder
Hinzufügen von Dateien, Verändern jeglicher Art) anfertigen. Sie dürfen diese
Software und ihre Dokumentation keinem kommerziellen Programm beilegen, außer
mit schriftlicher Erlaubnis des Herstellers.
Lizenzeinräumung Einzel- und Schullizenz
Die Testversion kann bei Interesse gegen eine einmalige Gebühr mit einem
Freischaltcode zur Vollversion frei geschalten werden. Mit einer Einzellizenz
haben Sie das Recht, maximal zwei Testversionen freizuschalten. Mit einer Schullizenz
haben Sie das Recht, maximal zwölf Testversionen einer Einrichtung (z. B. Schule, Verein, Firma) freizuschalten. Die von Ihnen
erworbenen Freischaltcodes bzw. die entsprechenden Lizenzdateien dürfen von
Ihnen nicht weiter gegeben oder vermietet werden.
Ansprüche des Kunden
Die gesamte Haftung des BHS Schwenke und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach
alleinigem Ermessen der BHS Schwenke entweder (i) in der Rückerstattung des
bezahlten Preises oder (ii) in der Reparatur oder dem Ersatz der Software.
Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf einen
Unfall, auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Benutzung zurückzuführen ist. Eine
weitergehende Garantieleistung ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung
Weder der BHS Schwenke noch dessen Lieferanten sind für irgendwelche Schäden
(uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn,
Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten
oder anderen finanziellen Verlusten) ersatzpflichtig, die aufgrund der
Benutzung des Softwareproduktes oder dessen Unbenutzbarkeit entstehen, selbst
wenn der BHS Schwenke von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet
worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung des BHS Schwenke auf den Betrag
beschränkt, den Sie tatsächlich für das Softwareprodukt bezahlt haben.
Hinweis:
Falls Sie Interesse haben, die Software selber zu vermarkten oder zu vertreiben, oder
in anderer Form ganz oder teilweise, z.B. als Bestandteil anderer
Softwareprodukte, gewerblich zu verwerten, ist der BHS Schwenke zu
Verhandlungen hierüber gerne bereit.
Abschlussklausel
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke
enthalten, so bleibt die Rechtwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung
als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
wirtschaftlich möglichst nahe kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke.